AGB

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Onskinery GmbH & Co. KG (fortan kurz: Onskinery) und ihren Kunden.

2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Onskinery erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäfts- bzw.         Einkaufsbedingungen des Kunden erkennt Onskinery nicht an, es sei denn, Onskinery hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II. Angebote und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von Onskinery sind freibleibend und unverbindlich, soweit von Onskinery nicht schriftlich etwas anderes erklärt ist.

2. Onskinery nimmt die Angebote/Bestellungen der Kunden stets unter dem Vorbehalt (aufschiebende Bedingung) an, dass für alle vom Kunden bestellten Artikel insgesamt mindestens ein für eine kostendeckende Produktion ausreichendes Bestellvolumen eingeht. Ob die Bestellmenge hierfür ausreichend ist, entscheidet Onskinery nach vernünftigem Ermessen. Onskinery wird den Kunden unverzüglich über die Nichtannahme eines Angebots/einer Bestellung eines Kunden informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

III. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils aktuellen Listenpreise von Onskinery.

2. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer einschließlich der Transportverpackung der Ware. Die Transportverpackung wird von Onskinery nicht zurückgenommen - ausgeschlossen sind Paletten - und ist vom Kunden auf dessen Kosten bei einem Entsorger gemäß WO (Verpackungsverordnung) zu entpflichten. Die Kosten für auf Wunsch des Kunden verwendete Spezialverpackung trägt der Kunde.

3. Bei Versendung der Ware trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk und die Kosten der ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung.

4. Die Zahlung hat innerhalb des vereinbarten Zahlungstermins zu erfolgen. Zahlungen sind ausschließlich an Onskinery zu leisten; für Zahlungen an Vertreter oder Vermittler bedarf es der schriftlichen Einwilligung von Onskinery. Eine Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur ausnahmsweise bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung, und zwar nur erfüllungshalber; die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.

5. Durch den bloßen vom Kunden zu vertretenden Ablauf eines vereinbarten Zahlungstermins ist der Kunde gegenüber Onskinery im Verzug, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist. Onskinery verzichtet niemals auf seine Rechte aufgrund dieser Bestimmung, wenn sie trotzdem eine Mahnung an den Kunden schickt.

6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug so ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu zahlen. Falls Onskinery einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist Onskinery berechtigt, diesen ergänzend geltend zu machen. Der Kunde bleibt in diesem Fall berechtigt, den Gegenbeweis anzutreten, dass Onskinery als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Onskinery kann Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Gewährung von Sicherheiten abhängig machen, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der Kunde seine Zahlungen nicht leisten kann oder wenn sich die finanzielle Situation des Kunden erheblich verschlechtert (z.B. Verschlechterung der Bonität des Kunden). Onskinery ist nicht verpflichtet, Sicherheiten oder Vorauszahlungen anzunehmen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass solche Zahlungen oder Sicherheiten des Kunden im Falle seiner Insolvenz oder eines ähnlichen Verfahrens angefochten werden können. 

8. Der Kunde kann seine Gegenforderung nur dann gegen einen Zahlungsanspruch von Onskinery aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung (aa) unbestritten ist, (bb) einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts unterliegt oder (cc) im Falle der Aufrechnung, synallagmatisch (i.e. Interdependenz von Leistung und Gegenleistung im Gegenseitigkeitsvertrag) zu dem Anspruch von Onskinery, gegen den der Kunde aufrechnet, ist oder (dd) im Falle eines Zurückbehaltungsrechts, auf dem gleichen Vertragsverhältnis wie der Anspruch von Onskinery, aus welchem der Kunde seine Rechte geltend macht, beruht. 

IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug

1. Lieferung und Versand erfolgen ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versandung bestimmten Personen oder Anstalt immer auf Risiko des Kunden, auch wenn Onskinery die Kosten der Lieferung trägt.

2. Wenn der Kunde die Abnahme der Ware ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigert, können die sich hieraus ergebenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus hat Onskinery in diesem Fall das Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

V. Lieferzeit und Teillieferungen

1. Die Angaben von Onskinery über Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich - aus Gründen der Beweissicherheit - schriftlich etwas anders vereinbart wurde.

2. Die rechtzeitige Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass Onskinery rechtzeitig, in ausreichender Menge und Qualität die für die Lieferung erforderliche Ware vom Vorlieferanten zur Verfügung gestellt bekommt, sofern Onskinery den Vorlieferanten so rechtzeitig beauftragt hat, dass eine rechtzeitige Lieferung/Leistung erwartet werden kann. 

3. Zur Teillieferung ist Onskinery berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Onskinery ist nach vorheriger Ankündigung auch zur vorzeitigen Lieferung vor dem Liefertermin berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 

VI. Rechte des Kunden wegen Mängeln

1. In den nachfolgenden Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB).

2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige des Kunden, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Versäumt aber der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige, so ist die Mängelhaftung von Onskinery für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

4. Die im Handel üblichen oder geringfügigen Abweichungen insbesondere in Qualität, Farbe, Breite oder Gewicht oder des Designs stellen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, keine Sachmängel dar.

5. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist Onskinery nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Das Recht von Onskinery, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen (Minderung) oder zurücktreten sowie Schadensersatz geltend machen, jeweils nach der Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wählt der Kunde Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen, so gilt VIII. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Onskinery behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren („Vorbehaltswaren“) vor, bis sämtliche Forderungen von Onskinery gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Onskinery in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er Onskinery hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an Onskinery ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung -zusammen mit nicht Onskinery gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Onskinery nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Onskinery, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich Onskinery, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Onskinery kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 

3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für Onskinery vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Onskinery gehörenden Waren, steht Onskinery der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde Onskinery im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für Onskinery verwahrt.

4. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung von Onskinery begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener.

5. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, ist Onskinery auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

6. Onskinery ist berechtigt, jederzeit die Rechte auf Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Kunden gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. 

7. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte von Onskinery hat der Kunde Onskinery unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihr alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Er hat den Dritten unverzüglich über den Eigentumsvorbehalt von Onskinery zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, Onskinery ein etwaiges Pfändungsprotokoll sowie eine eidesstattliche Versicherung über die Identität der gepfändeten Gegenstände zu übermitteln. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Kunde auf Verlangen von Onskinery Ansprüche an ihn abzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten - verpflichtet, die Onskinery durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. 

8. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Wasser, Feuer und sonstige Schäden zu versichern.

9. Bei erheblichem, vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Onskinery nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde. Onskinery ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.

10. Bei Exportgeschäften in Ländern, in denen der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht rechtswirksam ist, behält sich Onskinery das Recht vor, das Eigentumsrecht nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften des Empfangslandes zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, Onskinery dabei im erforderlichen Umfang zu unterstützen.

VIII. Haftung

1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schadensersatz beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Onskinery oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder des Beschaffungsrisikos durch Onskinery oder insoweit Onskinery einen Mangel arglistig verschwiegen hat, bleibt hiervon unberührt. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.

3. Soweit die Haftung von Onskinery ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Partner, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Höhere Gewalt

1. Bei höherer Gewalt, von einer Vertragspartei nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann. 

2. Ist die Lieferung bzw. Abnahme in den in Ziff. 1 genannten Fällen nicht innerhalb der verlängerten Lieferungs- bzw. Abnahmefrist erfolgt, kann die andere Vertragspartei nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 12 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten. 

3. Schadensersatzansprüche sind in den Fällen von Ziff. 1 ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihrer Obliegenheit gem. Ziff. 1 genügt hat. Die zwingende Haftung nach VIII. bleibt unberührt. 

X. Verjährung

1. In allen Fällen von VIII.  gelten für den Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2. Abweichend von § 438 Abs. 1. Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängel ein Jahr ab Ablieferung. 

3. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und für Ansprüche in Lieferantenregress bei Endlieferung an den Verbraucher (§ 445b BGB).

4. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regemäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

XI. Herrschendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Geschäftssitz der Onskinery, sofern nicht ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  

3. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird, soweit kein zwingender ausschließlicher Gerichtsstand besteht, als Gerichtsstand der Sitz der Onskinery vereinbart. Onskinery ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 

XII. Schlussbestimmungen

1. Die vertraglichen Verpflichtungen von Onskinery ergeben sich aus der Auftragsbestätigung/Bestellung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündlich getroffene Änderungen oder Ergänzungen ihrer vertraglichen Vereinbarungen wird Onskinery zum Zwecke der Beweissicherheit binnen 14 Tagen schriftlich bestätigen.

2. Sollte eine Bestimmung oder Regelung des Vertrages unwirksam oder nicht undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in vollem Umfang in Kraft und wirksam, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder um eine Vertragslücke zu schließen, gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung nach der Vorstellung der Parteien am nächsten kommt.